Vorwort

Das Heilmittelwerbegesetz untersagt es dem Arzt, in irgendeiner Weise zu werben. Er darf aufklären, aber nicht werben. Die Aufklärung ist der Wahrheit verpflichtet, die Werbung sucht zu gewinnen, sei es mit Wahrheit oder mit Lüge. Am häufigsten aber hält sie sich in jenem Graubereich auf zwischen Wahrheit und Lüge, in dem wir uns meistens aufhalten, wenn wir uns etwas vormachen. Man kann diesen Bereich auch „Beschönigung“ nennen. Diese Geisteshaltung ist mir verhasst. Ich habe vor dem Medizinstudium Germanistik und Philosophie studiert und bemühe mich, auf meinem Lebensweg, aus diesem Dunstkreis herauszukommen: in meinem Denken, Dichten und Handeln. 
Das ärztliche Handeln hat als höchsten Hinblick die Hilfe zur Heilung. Sie gehört dem Wesensbereich der „Liebe“ an. „Wahrheit“ und „Liebe“ können in Konflikt kommen. Das ist die Kunst: das Spiel dieser Wesenbereiche zugunsten der Heilung zu entscheiden! Das heutige Gesundheitswesen beansprucht für sich das Adelsprädikat „Wissenschaft“. Es steckt aber voll im Dunstkreis von „Wahrheit“ und „Lüge“, leider meistens zum Schaden des Patienten! Ein Beispiel ist das Bekenntnis eines deutschen Universitätsprofessors: „Die sicherste Weise, seine Karriere zu zerstören, ist, eine biologische Therapie, wie die Mistel, anders prüfen zu wollen als mit dem klar erkennbaren Ziel, sie der Lächerlichkeit preiszugeben!“ So geschieht in Deutschland heute eine Zensur ohne klar erkennbaren Zensor. Er ist auch gar nicht mehr nötig: Er steckt schon in den Hirnen. So bringt er spielend alle auf einen Nenner. Er schlägt sich in Leitlinien nieder, die für jeden Richter verbindlich sind. So entsteht – ganz von selbst – ein System weitgehender Unfreiheit. Der Gipfel ist dann erreicht, wenn der Gefangene das Gitter gar nicht mehr wahrnimmt und sich sogar noch „frei“ fühlt. Dann ist jede Hoffnung auf Rettung vergebens! Dieses System kennt keine Gnade: Es scheut auch vor Hinrichtungen nicht zurück! Im Unterschied zu früheren Hinrichtungen geschehen sie heute unter dem Anschein, dem Opfer zu „helfen“. In Wahrheit wird ihm die letzte Hilfe verweigert! 
Diese Hinrichtung geschieht im Namen der „Wissenschaft“, einer der am meisten missbrauchten Begriffe unserer Zeit. Zur Klärung dieses Begriffes im Rahmen der Heilkunde auf den Aufsatz: Das “Gute” und das “Wahre”: “Wissenschaft” und “Moral” in der Heilkunst, verwiesen. (Erfahrungsheilkunde 10/2003, S. 676- 685) Die Bastionen des erbarmungslosen Systems heißen: Pharmaindustrie, Universitäten, Versicherungen, Gerichte, Politiker und Verwaltungsorgane. In allen diesen Bastionen gibt es auch Hoffnungsträger, die etwas von der Ungeheuerlichkeit unserer Gegenwart ahnen. An sie ist dieser Appell gerichtet. 
In meinem Aufsatz „Die politisch-ökonomische Struktur des Gesundheitswesens. Zwölf Thesen einer System-immanenten Korruption am Beispiel der Onkologie“ habe ich versucht, die Lage so gerecht wie möglich darzustellen. Es ist ein Aufsatz im Werden, der das System der Freiheitsberaubung und Hinrichtung bis ins Detail darstellt. Es ist eine Mafia ohne erkennbaren Al Capone. Ich stelle diesen Aufsatz jetzt schon ins Netz und bitte den Leser um konstruktive Kommentare. An diesem Aufsatz fehlt nur noch der ungeheuerliche Gedanke, der heute zum Alltag geworden ist: Todgeweihten Patienten wird eine aussichtsreiche Therapie nur dann gewährt, wenn sie sich im Rahmen einer „Studie“ zum Versuchskaninchen erniedrigen lassen. Bei dieser Studie erhalten sie dann mit 50%iger  Wahrscheinlichkeit gar keine Behandlung und mit weiteren 50% nicht die optimale Behandlung, denn bis es zu einer Studie kommt, ist das Wissen, das ihr zugrunde liegt, bei der Schwerfälligkeit der Universitäten längst veraltet, wenn es überhaupt jemals dem Wohle des Patienten gedient hat und nicht „dem Geschlechtsteil des Geldes“ (Rilke, 10. Elegie). 

Dieser Verweis auf Studien ist keine Ausnahme: Er ist die Regel! Er geschieht mit bestem Gewissen. Die Nähe zu den Menschenexperimenten früherer Zeiten kommt keinem Richter und keinem Medizinischen Dienst in den Sinn, im Gegenteil. Diese grausame Denkstruktur kleidet sich gar noch in das Gewand hoher medizinischer Ethik: Der „individuelle Heilversuch“, d.h. die ureigenste Aufgabe des Arztes, muss sich den Vorwurf der „Menschenexperimente“ gefallen lassen, während die wahren Menschenexperimente dem goldenen Kalb der „Wissenschaft“ dienen, die sich längst unter das Joch des Geldes gefügt hat. Wenn ein todkranker Patient sich der Wissenschaft opfern will, dann ist dies eine heroische Tat, die in einem demokratischen Staatswesen nur in absoluter Freiheit geschehen darf! Gerade dies ist aber nicht der Fall. Er wird zwar nicht direkt zur Studie gezwungen: Er wird nicht in Handschellen abgeführt, aber indirekt doch, indem ihm ansonsten droht, dass ihm jede Hilfe bei der Behandlung seiner Grunderkrankung verweigert wird! Ab diesem Augenblick werden nur noch die Folgen der Grunderkrankung behandelt, sie selber aber nicht mehr! Das heißt: der Tod wird eiskalt in Kauf genommen. Der Patient wird auf dem bitteren Weg nur noch möglichst nett behandelt, so dass die Umrisse einer ganz legalen Hinrichtung nicht so unschön in Erscheinung treten, wie das versaute Auge sich das von einer Tagesschau erwartet! Auch sprachlich steht ein schmuckes Kleid bereit, auf englisch natürlich, denn in einer fremden Sprache lässt es sich leichter lügen! Es heißt best supportiv care und heißt auf Deutsch: „Beste unterstützende Maßnahme/oder Pflege“, während ihm the best treatment, die beste Behandlung seiner Grunderkrankung und damit ein Grundrecht verweigert wird; das Recht auf Leben! Die revolutionäre Nikolaus-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.12.2005 wird heute regelmäßig bis hinauf zum Bundessozialgericht außer Kraft gesetzt, so dass wir uns in der Tat in einem rechtsfreien Raum bewegen. Das ist das Antlitz heutiger Euthanasie! Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.02.2008 (B 1 KR 15/07 R) ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Es legt für alle Sozialgerichte in diesem, unserem Lande fest, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom 06.12.05 nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen soll, und zwar dann, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, d.h. wenn diejenigen Verfahren, die das BVG schützen wollte, keinen Sinn mehr haben! 
Die Dreistigkeit besteht darin, überhaupt die Gültigkeit der Entscheidung des BVG einzuschränken. Ein großer Teil der Rechtsfälle wird dadurch vom Grundgesetz ausgenommen und in einen rechtsfreien Raum gestellt. Er wird buchstäblich für vogelfrei erklärt! Sachbearbeiter von Versicherungen und Medizinischem Dienst, die sich ihnen dienlich zeigen, stellen fest, wer noch ein Recht auf Leben hat: nur der, dessen Tod unmittelbar bevorsteht! Man kann beim besten Willen nicht sagen, dass hier das BSG die BVG-Entscheidung konkretisiert hat. Es hat sie pervertiert, d.h. ins Gegenteil verkehrt, denn der konkrete Fall, auf den sich die Nikolausentscheidung des BVG bezieht, die progressive Muskeldystrophie vom Typ Duchenne, hat durchaus eine Lebenserwartung bis zu 20 Jahre, was bei einer Krebserkrankung doch sehr selten der Fall ist! Also fallen die meisten Krebserkrankungen zumindest im metastasierten Stadium ohne jede Möglichkeit der sinnvollen Einrede unter den Schutz der Nikolausentscheidung! 
200.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an Krebs. Für 200.000 Menschen trifft also allein für die Diagnose „Krebs“ die Entscheidung des BVG zu. Zwischen Erstdiagnose, Metastasierung und Tod liegen oft Jahre. Für jede Immuntherapie gilt, dass sie am besten bei geringer Tumorlast wirkt. Wenn nun das BSG die Patienten zwingt, bis kurz vor Eintritt des Todes auf eine Immuntherapie zu warten, wo nur noch ein Wunder die Heilung herbeiführen kann, so heißt dies auf gut Deutsch: eine ganz legale Hinrichtung! Alle unter den 200.000 Todeskandidaten, die als letzte Rettung eine sinnvolle Immuntherapie wünschen, seien es Hyperthermie, Dendritische Zellen oder onkolytische Viren, werden mit diesem Urteil hingerichtet. Gegen die Richter des BSG, die solch eine Entscheidung zu verantworten haben, läuft logischerweise auch eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord! 

Viele würden auch mit diesen Maßnahmen sterben, denn das Krebsproblem ist auch für die besten Immuntherapeuten noch lange nicht endgültig gelöst, aber 30 – 50% könnten eine Hilfe erfahren und 10% der 200.000 könnten - nach vorsichtiger Schätzung – vermutlich gar geheilt werden. Das wären 20.000 Menschen pro Jahr! Was wollen wir dazu sagen? Es sind Fakten! Hüten wir uns vor einer Inflation der Worte! Das Wort „Massenmord“ passt nicht ganz wegen des historischen Vorrechts der Kriegsverbrechen auf diesen Begriff! Kurzum: Wir brauchen neue Begriffe, um einen Begriff von dieser freundlichen Ungeheuerlichkeit zu bekommen! Bitte helfen Sie mir! 



Das Heilmittelwerbegesetz

In dieses System gehört auch das Heilmittelwerbegesetz: Es bewacht alle Äußerungen eines Arztes in zweierlei Hinsicht: 

  1. Sie müssen wahr sein. 

  2. Sie dürfen nicht werben. 

Ein Arzt darf nicht werben. Gleichzeitig gibt es das Recht der Meinungsfreiheit, der Berufsfreiheit und das Recht der Allgemeinheit, über die Wahrheit aufgeklärt zu werden, auch wenn sich aus der „Wahrheit“ ein Werbeeffekt ergeben sollte. Der Sinn des Heilmittelwerbegesetzes ist, dass der arglose Patient vor uneinlösbaren Heilsversprechungen geschützt werden soll! Die Zensoren haben also jeden Text in zweierlei Hinsicht zu prüfen. 

  1. Nach seinem Wahrheitsgehalt 

  2. Nach seiner Werbewirkung auf einen möglichst arglosen Patienten, der selbst aus einer richtigen Aussage falsche Schlüsse ziehen könnte. 

Die Forderung nach „Wahrheit“ ist eindeutig. Hier herrscht keine Rechtsunsicherheit. Bei aller Schwierigkeit des philosophischen Begriffes „Wahrheit“ reduziert sich Wahrheit in unserem Zusammenhang auf „Richtigkeit“. Die Aussage muss richtig sein, d.h. sie muss durch Wissenschaft und Erfahrung gedeckt sein. In Zweifelsfragen kann ein unabhängiger Gutachter befragt werden, ob strittige Aussagen stimmen. 

Große Rechtsunsicherheit bis zum Grad einer völligen Willkürjustiz dagegen gibt es bei der Frage, wie ein möglichst dummer Leser einen Text missverstehen könnte! 

Hier fällt mir nur Einsteins Satz ein: Zwei Dinge sind unendlich: 

  1. Das Universum 

  2. Die Dummheit des Menschen 

Beim „Universum“ bin ich mir nicht ganz sicher!
Unter Berufung auf einen möglichst dummen Leser kann alles verboten werden, auch die Wahrheit. 

Dadurch wird das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf faire Information völlig beseitigt! Den bestehenden Systemen der Wissensmanipulation bis zur Gehirnwäsche wird jeder Gegner beseitigt! Da freut sich das „System“! 

Dieses Heilmittelwerbegesetz geht in seiner derzeitig gebräuchlichen Auslegung völlig an der Wirklichkeit vorbei. In Wahrheit sind Betroffene in einem Maße aufgeklärt, dass sie selbst einen Fachmann in Verlegenheit bringen können! Vor allem Patienten aus Übersee kommen mit knallharten Fragen: 

• Wie viele Patienten haben Sie mit Ihrer Methode behandelt? 
• Wie war das Ergebnis?
• Können Sie mir eine Telefonnummer sagen? 

Es ist klar, dass kein Patient über den großen Teich fliegt, um dann auf einer Luftblase zu landen! Die deutschen Patienten sind nicht dümmer! Insofern geht das Heilmittelwerbegesetz in der heute gängigen Auslegung völlig an der Wirklichkeit vorbei. Den dummen Patienten gibt es zwar, aber er sucht keine „alternativen“ Wege. Er geht voll der Schulmedizin auf den Leim! Er glaubt den uneinlösbaren Heilsversprechungen, die täglich im Bereich der ganz konventionellen Medizin verbreitet werden: „Wir haben nun Ihren Krebs vollständig entfernt. Wir machen sicherheitshalber noch eine Chemotherapie, um eventuell verstreute Krebszellen zu beseitigen. Im Übrigen leben Sie wie bisher und folgen Sie dem Nachsorgekalender!“ Der arglose Patient meint, dass das Krebsproblem für ihn nun gelöst sei, sofern er nur fleißig die Nachsorgetermine wahrnimmt. Die Wahrheit ist: Ob er die Nachsorgetermine wahrnimmt oder nicht, hat keinen Einfluss auf seine Überlebenswahrscheinlichkeit. Er wird arglistig auf die Spuren eines milliardenschweren Programms gelenkt, ohne dass dieses jemals ihren Nutzen bewiesen hätte! [1] Diese wissenschaftlich beweisbare Form der Falschinformation ist völlig rechtens. Wer hier ein Gegengewicht setzen will, wird mit allen rechtlichen Methoden verfolgt! Es wäre im Geiste des Grundgesetzes, sich bei der Beurteilung einer Aussage v.a. an das Kriterium der Wahrheit zu halten und weniger an die Dummheit des Lesers. Wenn wir uns am dümmsten möglichen Leser orientieren, dann können wir die Wahrheit begraben und mit ihr die Freiheit. Amen! [1] Ein ganz konventioneller, nur nicht verlogener, Onkologe bekennt: “Wir haben für die meisten Tumorleiden keine Behandlungsoption von relevanter Bedeutung für die Überlebensdauer, die nicht auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa dem ersten Auftreten von Beschwerden, rechtzeitig genug einzusetzen wäre!” 

Kleeberg, U.R., Ein Umdenken tut not, in: Achenbach, W., Hinterberger, R., Wander, H.-E., Ambulante Onkologie, Balingen 2001, Teil 9, Kap. 2, S. 1-7.